Re: '15 Jahre alt und auf Partys gehen'
hi bebi2007,
was für eine party ist das denn?
also das jugendschutzgesetz sagt folgendes:
"Nach 4 bzw. 5 darf die Anwesenheit in Gaststätten und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht gestattet werden."
wenn du nun einen volljährigen begleiter hast muss die aufsicht von deinen eltern überschrieben werden.
warte doch lieber bis du 16 bist, dann darfst du ohne erziehungsberechtigten bis um 24:00 Uhr auf deine parties.
lg lovely0435