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Brauche dringend einen rechtlichen rat

Letzte Nachricht: 27. Mai 2014 um 13:39
A
anika_12576561
19.05.14 um 12:24

Guten Tag liebe Leute

eine Freundin von mir hat ein kompliziertes, riesiges Problem. Ich liste das mal auf, dann ist es übersichtlicher.

1. Führerschein hat sie seit einigen Jahren
2. am Donnerstag hat ihr ex-freund ein schreiben abgefangen, worin stand, das sie ihren Führerschein wegen zu schnellen Fahrens abgeben soll. (nicht per einschreiben!)
3. Gestern (Sonntag) hatte sie einen Unfall mit Blechschaden an dem sie aber keine schuld trägt. Unfall wurde von der Polizei aufgenommen
4. danach bekam sie das schreiben von ihrem ex.



Wie sieht jetzt die Rechtslage aus?
Was hat sie für eine strafe zu erwarten?
Bis zu diesem Vorfall hat sie eine saubere Weste Vom Prinzip ist sie ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

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N
nero_12138021
27.05.14 um 7:46

Führerschein abgeben
Dazu gibt es eine Frist. Also nicht wenn der Brief ankommt, ist der Führerschein "weg" sondern erst wenn er abgegeben ist. Du könntest rein theoretisch auch noch zum abgeben selber hinfahren (nur zurück nicht).
Insofern würde ich sagen, es passiert nix, weil Sie noch einen gültigen Führerschein hat.

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A
anika_12576561
27.05.14 um 9:42
In Antwort auf nero_12138021

Führerschein abgeben
Dazu gibt es eine Frist. Also nicht wenn der Brief ankommt, ist der Führerschein "weg" sondern erst wenn er abgegeben ist. Du könntest rein theoretisch auch noch zum abgeben selber hinfahren (nur zurück nicht).
Insofern würde ich sagen, es passiert nix, weil Sie noch einen gültigen Führerschein hat.

Danke für deine antwort
hast du auch einen paragraphen für mich

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

N
nero_12138021
27.05.14 um 13:00

Aber bitte
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__44.html
vor allem Absatz 3 wäre da anzuwenden.

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A
anika_12576561
27.05.14 um 13:39
In Antwort auf nero_12138021

Aber bitte
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__44.html
vor allem Absatz 3 wäre da anzuwenden.

Ich
danke dir

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