Einfach machen!
Denke, daß Dir da nicht viel passieren kann! Wenn Du den Führerschein bei der Strassenverkehrsbehörde beantragst, musst Du zwar ein Führungszeugniss vorlegen, aber da steht ja nur drinnen, ob Du eine Gerichtlich verhängte Führerscheinsperre hast, oder sonstige Vorstrafen vorliegen.
Aber selbst wenn sie dabei auch die Geschwindigkeitsübertretung und die 3 Punkte feststellen, müssten sie erst mal beweisen, daß Du damals selbst gefahren bist! Kannst Dich ja darauf berufen, daß Du gezahlt hast, weil das Auto auf Dich zugelassen war, was ja nicht verboten ist, selbst ohne Führerschein. Wenn Sie dann Auskunft über den Fahrer verlangen, kannst Du Dich ja auf Dein Zeugnissverweigerungsrecht berufen (z.B. wenn der Fahrer/in eine Verwandte war), oder daß Du Dich nach so langer Zeit nicht mehr genau daran erinnerst!
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