Das ganze findet man im BGB
gem. Paragraph 437 stehen dir bei Sachmängel Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag zu. Gem. Paragraph 440 gilt die Nachbesserung nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Das ist bei dir offensichtlich der Fall. Setze den Verkäufer schriftlich davon in Kenntnis dass du vom Kaufvertrag zurück trittst. Wenn du fragen hast melde dich gerne auch per PN.